Allgemeine Bestimmungen:

  • Jeder Schütze muss im Besitz einer gültigen Versicherungskarte (Schützenpass) des BSSB sein.
  • Der Schützenpass ist auf Verlangen vorzuzeigen.
  • Für die Durchführung des Schießens gelten die Bestimmungen der Sportordnung des DSB und der     Schießordnung des BSSB. Das Schießen mit Federbock ist nicht gestattet.
  • Versehrte, die Hilfsmittel benützen möchten, müssen einen entsprechenden Eintrag in ihrem Schützenpass vorweisen. 
  • Erstmitglieder der Stadtvereine können wahlweise mit Luftgewehr oder Luftpistole am Königsschießen teilnehmen. Zweitmitglieder der Stadtvereine müssen im Stadtgebiet wohnen, um am Königsschießen teilzunehmen. Das LP-Blattl wird durch 3,0 geteilt.
  • Bei der Dr. Tritschler Gedächtnischeibe sind alle Schützen (wahlweise mit LG oder LP) zugelassen. Das LP-Blattl wird durch 3,0 geteilt.
  • Schützen, die Rundenwettkämpfe außerhalb ihres teilnehmenden Vereins an der Stadtmeisterschaft bestreiten, werden in der Mannschaftswertung nicht berücksichtigt.
  • Jeder Schütze hat, bevor er mit dem Schießen beginnt, zu überprüfen, dass seine Daten sowie die dazugehörigen Scheiben (bei LG und LP max. 3 Serien, 1 rote Königsscheibe, 1 grüne Dr. Tritschler Gedächtnisscheibe) richtig am Tablet freigeschalten sind. Eventuelle Unstimmigkeiten sind der Schießaufsicht, bzw. dem Schießausschuss zu melden. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
  • Schützen, die sich im Stand über Gebühr störend verhalten, werden verwarnt; bei Außerachtlassung der Verwarnung aus dem Stand verwiesen und vom weiteren Schießen ausgeschlossen.
  • Bei Ringzehntelgleichheit im Gesamtergebnis entscheidet das Zehntelergebnis der 3., 2., bzw. 1. Zehnerserie. Besteht auch hier Ringgleichheit so entscheidet die Schussfolge, und zwar vom 30. Schuss rückwärts.
  • Bei Blattlgleichheit beim Königsschuss oder der Dr. Tritschler Gedächtnisscheibe ist der Schütze mit der niedrigeren Startnummer vorne.
  • Bei Differenzen entscheidet der Schießausschuss unter Ausschluss des Rechtsweges.
  • Schützen unter 12 Jahren dürfen in der Schülerklasse nur mit einer Sondergenehmigung des Landratsamtes und ohne Schießhilfe antreten. Die Sondergenehmigung ist bei der Anmeldung vorzuzeigen.
  • Probeschüsse sind in unbegrenzter Anzahl zulässig. Nach dem ersten Wertungsschuss sind keine weiteren Probeschüsse zulässig.
  • Die Auswertung erfolgt durch eine elektronische Schießanlage von Meyton.
  • Jeder Schütze ist für seine Druckluft- bzw. Druckgaskartusche alleine verantwortlich. Kartuschen mit abgelaufener Nutzungsdauer dürfen nicht mehr verwendet werden. Der Verein behält sich vor, Kartuschen im Rahmen einer Waffenkontrolle (auch am Schießstand) stichprobenartig und unaufgefordert zu kontrollieren.
  • Zum Zweck der Auswertung werden persönliche Daten elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe an unbefugte Dritte erfolgt nicht. Der Schütze ist damit einverstanden, dass persönliche Daten und die Vereinszugehörigkeit in entsprechenden Start- und Ergebnislisten sowie im Internet und in öffentlichen Medien veröffentlicht werden. 
  • Mit Beginn des Schießens erkennt der Schütze die Bestimmungen an.

 

Schießausschuss:

1. Schützenmeister  ZSG Stegerbräu „die Ruaßigen” Pfaffenhofen    Manfred Schweigard

2. Schützenmeisterin  ZSG Stegerbräu „die Ruaßigen“ Pfaffenhofen    Gerlinde Reisner

Ein Vertreter der anwesenden Vereine am jeweiligen Tag der Auswertung